§ 1 Geltungsbereich und Definitionen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Baumdienst Behan, Inh. Tobias Behan (Einzelunternehmer), Im Winkel 22, 58579 Schalksmühle, vertreten durch Tobias Behan (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber geschlossen werden.
- Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Baumpflege, Baumfällungen, Baumpflanzungen, Baumkontrolle, Landschaftspflege sowie den Verkauf von Brennholz.
- Im Sinne dieser AGB sind:
- Verbraucher natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Auf Verbraucher finden ergänzend die besonderen Verbraucherschutzvorschriften (gekennzeichnet mit B2C) Anwendung.
- Unternehmer natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Für Unternehmer gelten ergänzend die B2B-Regelungen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
- Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
- Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Beauftragung durch den Auftraggeber sowie die terminliche Vereinbarung der Ausführung oder den Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Angebote werden nach Ortsbesichtigung oder auf Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben erstellt. Kostenvoranschläge sind für 30 Tage ab Erstellungsdatum gültig.
- Mündliche Nebenabreden vor oder bei Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, um wirksam zu sein.
- Bei erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse (z.B. Baumzustand, Bodenbeschaffenheit) von den dem Angebot zugrunde liegenden Angaben ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anpassung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Allgemein
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung erbracht.
- Alle Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Baumpflege (Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., insbesondere die ZTV-Baumpflege in ihrer aktuell gültigen Fassung) sowie den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau ausgeführt.
3.2 Baumarbeiten
- Baumpflegemaßnahmen umfassen insbesondere Kronenpflege, Kroneneinkürzung, Lichtraumprofilschnitt, Totholzentfernung, Einbau von Kronensicherungssystemen, Jungbaumpflege, Standortsanierung sowie Sturmschadensbeseitigungen, soweit im Angebot beschrieben.
- Baumfällungen werden sachgerecht durch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt. Anfallende Holzmengen, Entfernung von Baumstümpfen und die Entsorgung von Grünschnitt sind nur im Leistungsumfang enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Auftragserteilung zu prüfen und sicherzustellen, dass keine privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Hindernisse (z.B. Nachbarrechte, Leitungsverläufe) der Durchführung entgegenstehen.
3.3 Baumpflanzungen
- Bei Baumpflanzungen trägt der Auftraggeber das Risiko des Anwachsens, sofern nicht eine ausdrückliche Anwachsgarantie vereinbart wurde. Das gelieferte Pflanzgut entspricht den FLL-Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen.
- Eine Anwachspflege ist gesondert zu vereinbaren. Entwicklungspflege / Jungbaumpflege gilt nur als geschuldet, wenn ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde.
3.4 Baumkontrolle
1. Baumkontrollen (Erstaufnahme, Regelkontrollen, Zusatzkontrollen) erfolgen nach den Vorgaben der FLL-Baumkontrollrichtlinien in der aktuell gültigen Fassung und umfassen die fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme der zu kontrollierende Bäume vom Boden aus.
2. Baumkontrollberichte stellen eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Baumkontrolle dar. Zwischen Kontrolle und Ausführung von Maßnahmen eintretende Veränderungen fallen nicht in die Haftung des Auftragnehmers, soweit diese nicht vorhersehbar waren.
3. Der Auftraggeber bleibt für die Verkehrssicherungspflicht seiner Bäume selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer handelt als Baumkontrolleur und Berater; die rechtliche Verantwortung verbleibt beim Auftraggeber als Eigentümer / Besitzer.
3.5 Landschaftspflege
- Landschaftspflegeleistungen (Rasenmahd, Heckenschnitt, Flächenpflege, Gehölzpflege u.ä.) werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsverzeichnis erbracht.
- Witterungsbedingte Abweichungen von Terminen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung, solange der Auftragnehmer die Leistung so bald als möglich nachholt.
3.6 Brennholzhandel
- Brennholz wird in der vereinbarten Menge (Raummeter, Schüttraummeter oder Festmeter) und Holzart geliefert. Feuchtigkeitsangaben beziehen sich auf den Wassergehalt zum Zeitpunkt der Lieferung.
- Geringfügige Mengenabweichungen bis zu 5 % gelten als vertragsgemäß erbracht.
§ 4 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der zum Rechnungszeitpunkt gültigen Höhe, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
- Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Vertragsschluss kann eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes vereinbart werden; diese ist vor Leistungsbeginn fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB); gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Das Recht, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Arbeitsaufwand zuzüglich der Fahrt- und Rüstzeiten, Maschineneinsatz und Materialkosten abgerechnet, soweit vereinbart.
- Zusatzleistungen, die aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Faulhöhlen, Hanglagen, unbekannte Leitungsverläufe) erforderlich werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
§ 5 Ausführung der Leistungen / Mitwirkungspflichten
- Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen innerhalb der vereinbarten Frist. Vereinbarte Termine sind Richtwerte, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Verzögerungen durch höhere Gewalt (Witterung, Ausfall von Personal / Subunternehmern, behördliche Anordnungen, artenschutzrechtliche Hindernisse, etc.) berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadensersatz.
- Der Auftraggeber stellt folgende Mitwirkungsleistungen kostenlos zur Verfügung:
- Freien Zugang zu den Arbeitsflächen (Schlüssel, Codes, Öffnung von Toren)
- Entfernung von Hindernissen (Fahrzeuge, Möbel, Geräte) im Arbeitsbereich
- Strom und Wasser für den Betrieb von Maschinen, in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang
- Nachweis über Verläufe von Leitungen (Strom, Gas, Wasser) auf dem Grundstück
- Information über Schutzstatus der Bäume (Baumschutzsatzung, Naturschutzrecht)
- Abklärung von Genehmigungserfordernissen mit der zuständigen Behörde
- Kommt der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, anfallende Mehrkosten (Wartezeiten, Mehrfahrten) gesondert zu berechnen und nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sachgegenstände, Personen und Tiere aus dem Gefahrenbereich der Arbeitsstelle zu entfernen und während der Arbeiten fernzuhalten. Er haftet für Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Pflicht entstehen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung bedarf.
§ 6 Sicherheit und behördliche Genehmigungen
- Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, Arbeiten sofort einzustellen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachwerte besteht. Mehrkosten durch solche Unterbrechungen trägt der Auftraggeber, wenn die Gefahr aus seinem Verantwortungsbereich stammt.
- Die Einholung behördlicher Genehmigungen (z.B. Fällgenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen nach Baumschutzsatzung, Naturschutzrecht) obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Der Auftragnehmer kann dies gegen gesonderte Vergütung übernehmen.
- Verstöße gegen Genehmigungspflichten, die durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Auftraggebers verursacht werden, gehen allein zulasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Bußgelder oder Wiederherstellungskosten, die aus der Nichterfüllung von Genehmigungspflichten durch den Auftraggeber resultieren.
- Der Auftragnehmer stellt, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die erforderliche Absperrung der Arbeitsstelle sicher (Straße, Gehwege). Der Auftragnehmer kann dies gegen gesonderte Vergütung übernehmen.
§ 7 Abnahme und Mängelrüge
- Nach Fertigstellung der Werkleistung / Werklieferung hat der Auftraggeber die Leistung abzunehmen. Die Abnahme kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
- Bei Brennholzlieferungen hat der Auftraggeber Menge und Art unmittelbar bei Lieferung zu prüfen. Später erhobene Mängelrügen sind ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber die Lieferung entgegengenommen und quittiert hat.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
- Für Mängel an erbrachten Werkleistungen / Werklieferungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach seiner Wahl).
- Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen / Werklieferungen beträgt:
- Gegenüber Verbrauchern: 2 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB)
- Gegenüber Unternehmern: 1 Jahr ab Abnahme (abweichend von § 634a BGB)
- Beim Brennholzkauf gelten für Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 2 Jahren ab Lieferung. Für Unternehmer wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Lieferung beschränkt.
- Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf:
- unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung durch den Auftraggeber nach Leistungserbringung beruhen,
- natürlichem Verschleiß oder normaler Abnutzung beruhen,
- nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umwelteinflüssen (Frost, Trockenheit, Schädlinge, etc.) nach Abnahme beruhen,
- eigenmächtigen Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind.
- Gesondert vereinbarte Garantien bedürfen der Schriftform und berühren die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nicht.
§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für Schäden durch Dritte (Subunternehmer), höhere Gewalt oder durch fehlerhafte Angaben des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nicht.
- Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G mit einer Deckungssumme von 10.000.000 € für Personen- und Sachschäden.
- Schäden an nicht erkennbaren Leitungen oder Installationen auf dem Grundstück des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer nicht vor Arbeitsbeginn angezeigt wurden, gehen zulasten des Auftraggebers.
§ 10 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher) B2C
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (bei Dienstleistungsverträgen) bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Ware in Besitz genommen haben (bei Kaufverträgen über Brennholz).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Baumdienst Behan, Inh. Tobias Behan (Einzelunternehmer), Im Winkel 22, 58579 Schalksmühle, [email protected], 02355 5082055) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Erlöschen des Widerrufsrechts / Vorzeitige Ausführung
- Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
- Wünscht der Verbraucher, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er dies ausdrücklich zu verlangen. Er ist dann verpflichtet, für den bereits erbrachten Leistungsanteil anteilig zu zahlen, wenn er anschließend widerruft.
Kein Widerrufsrecht bei:
- Verträgen über Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
- Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. individuell geschnittenes Brennholz in Sondermaßen)
- Im Übrigen nach Maßgabe der §§ 312g, 356 BGB
§ 11 Eigentumsvorbehalt (insbesondere Brennholz)
- Beim Brennholzkauf bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt, § 449 BGB).
- Für Unternehmer (B2B) – erweiterter Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt; er tritt hiermit sicherungshalber der hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des Rechnungsbetrages an den Auftragnehmer ab, der diese Abtretung annimmt.
- Im Falle von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu informieren.
§ 12 Datenschutz
- Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen). Im Übrigen gelten die Informationen der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
- Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung (z.B. Subunternehmer, Lieferanten) oder gesetzlich erforderlich ist.
- Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit. Beschwerden können bei der zuständigen Datenschutzbehörde eingereicht werden.
- Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers enthalten, die unter https://www.baumdienstbehan.de/datenschutz/abrufbar ist.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
- Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie das Abbedingen des Schriftformerfordernisses selbst bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden.
- Abtretung: Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.
- Fotos und Dokumentation: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ausgeführten Arbeiten für eigene Dokumentations- und Werbezwecke fotografisch festzuhalten. Eine Veröffentlichung erfolgt nur ohne erkennbare Personen und ohne Rückschluss auf den Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend für Lücken.
§ 14 Streitbeilegung und Gerichtsstand
- Außergerichtliche Streitbeilegung (für Verbraucher): Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected] Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Gerichtsstand (für Unternehmer, B2B): Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lüdenscheid, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Diese AGB wurden zuletzt am 01.01.2026 aktualisiert und ersetzen alle vorherigen Fassungen.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Stand: 01.01.2026 – Alle Rechte vorbehalten